Geboren am 07.09.1963 in Düsseldorf
Rechtsanwältin seit 1997 Rechtsanwältin Blankenstein ist Leiterin unserer Nierderlassung in Dormagen
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV
16-jährige selbständige Tätigkeit als Rechtsanwältin in Langenfeld / Rheinland
seit 2003 Ausbilderin in Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare im juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Düsseldorf (Familienrecht, Verkehrsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht)
seit 2002 Vorsitzende des Fördervereins der städtischen Montessori-Grundschule Düsseldorf-Garath, der zugleich Träger der OGATA ist
7 Jahre Presbyterin der evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Garath/Hellerhof
Gründungsmitglied „Charity Düsseldorf Süd e.V.“
Team – Beate Blankenstein
Über Rechtsanwältin Beate Blankenstein
Familienrecht
Aufgrund Ihrer fast 20-jährigen einschlägigen Erfahrung berät und vertritt Rechtsanwältin Beate Blankenstein vertritt Ihre Interessen in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, etwa des Unterhaltsrechts, der Vermögensauseinandersetzung einschließlich des Zugewinnausgleichs und einer Haushaltsteilung, des Umgangs- und Sorgerechts bei gemeinsamen Kindern und im eigentlichen Scheidungsverfahren.
Rechtsanwältin Beate Frau Blankenstein vertritt Ihre Interessen kompetent und engagiert, und zwar sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren vor dem Familiengericht. Auch bei der Erstellung von Eheverträgen sowie von Trennungs- und Scheidungsfolgeevereinbarung finden Sie in ihr eine kompetente Ansprechpartnerin.
Erbrecht
Auch in allen Fragen des Erbrechts können Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwältin Blankenstein wenden. Ihre Tätigkeit umfaßt zunächst die vorbeugende Beratung, z.B. durch die Erstellung von Testamenten, Erbverträgen oder auch Verfügungen unter Lebenden im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, ferner von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
Sodann kommt die Durchsetzung Ihrer Rechte als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer in Betracht. Hierzu gehört u.a. die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, die Anfechtung letztwilliger Verfügungen sowie die Geltendmachung von Auskunfts- und Herausgabeansprüchen.
Schließlich hilft Ihnen Rechtsanwältin Beate Blankenstein bei der teils komplexen Erbauseinandersetzung oder er übernimmt die Testamentvollstreckung oder Nachlaßverwaltung. Selbstverständlich vertritt Sie Beate Blankenstein auf diesen Gebieten nicht nur außergerichtlich, sondern auch in allen erforderlichen Gerichtsverfahren, sei es vor Nachlaßgerichten oder allen Zivilgerichten.
Familienrecht
Ehescheidung
Zugewinnausgleich
Kindes- und Ehegattenunterhalt
Sorgerecht
Umgangsrecht
Kindschaftsrecht
Betreuungsrecht
Erbrecht
Erstellung von Testamenten
Testamentsvollstreckung
Erbauseinandersetzung
Unternehmensnachfolge
Vorweggenommene Erbfolge
Nachlassstreitigkeiten
Verkehrsrecht
strafrechtliche Verteidigung
Bußgeldsachen
Unfallregulierung (Schadensersatz und Schmerzensgeld)
Klärung von Versicherungsfragen
Beratung zu Führerschein(entzug), Punkteregister, MPU
Begleitung bei polizeilichen Vernehmungen
Forderungsmanagement / Inkasso
gerichtliches Mahnverfahren
Klageverfahren
Zwangsvollstreckung in bewegliches Vermögen, in Forderungen und andere Vermögenswerte und Rechte (Gehalt, Konten etc.)